Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass Altgeräte getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind.
Endnutzer sind verpflichtet, Elektro- und Elektronikaltgeräte einer getrennten Sammlung zuzuführen. Altgeräte können insbesondere bei den öffentlichen Sammelstellen der Städte und Gemeinden abgegeben werden.
Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht fest im Altgerät verbaut sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei entnommen werden können, sind vor der Abgabe grundsätzlich vom Altgerät zu trennen und den dafür vorgesehenen Sammlungen zuzuführen.
Endnutzer sind selbst dafür verantwortlich, personenbezogene Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten zu löschen.
Stand: 12. September 2026
