BoardWerk.Lab
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Diagnose- und Reparaturleistungen

BoardWerk.Lab – Inhaber Mike Otte
Ringstr. 13
26689 Apen
Deutschland
E-Mail: info@boardwerk-lab.de
Telefon/WhatsApp: +49 4489 3079383

Stand: 12. September 2026

1. Geltungsbereich und Begriffe

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über technische Diagnose-, Wartungs- und Reparaturleistungen von BoardWerk.Lab, Inhaber Mike Otte, Ringstr. 13, 26689 Apen (nachfolgend „BoardWerk.Lab“). Die Leistungen betreffen insbesondere Laptops, Mainboards, Grafikkarten, Spielkonsolen und sonstige elektronische Geräte oder Baugruppen.

  2. Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

  3. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn BoardWerk.Lab ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen haben stets Vorrang.

2. Anfrage und Vertragsschluss

  1. Das Absenden einer allgemeinen Reparaturanfrage und die dazu versandte automatische Eingangsbestätigung führen noch nicht zum Abschluss eines kostenpflichtigen Diagnose- oder Reparaturvertrags. Eine technische Ersteinschätzung anhand der vom Kunden übermittelten Angaben ist unverbindlich und ersetzt keine Untersuchung des Geräts.

  2. Bietet BoardWerk.Lab nach einer technischen Ersteinschätzung die Einsendung an, erhält der Kunde einen persönlichen Bestätigungslink. Über die Bestätigungsseite kann der Kunde insbesondere seine Versandanschrift, den kostenpflichtigen Diagnoseauftrag, die Diagnosepauschale, die Geltung dieser AGB und einen etwaigen Reparaturfreigabebetrag bestätigen. Verbraucher treffen dort außerdem die für den Beginn innerhalb oder nach Ablauf der Widerrufsfrist erforderliche Auswahl.

  3. Wählt der Kunde bereits in der ursprünglichen Anfrage die direkte Einsendung zur Diagnose, gibt er die für den Diagnoseauftrag erforderlichen Angaben und Erklärungen unmittelbar im vorgesehenen Formular ab.

  4. Die verbindliche Bestätigung des kostenpflichtigen Diagnoseauftrags durch den Kunden stellt ein Vertragsangebot dar. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn BoardWerk.Lab dieses Angebot durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung per E-Mail annimmt. Eine reine Eingangsbestätigung oder die Nachricht „Einsendung anbieten“ stellt noch keine Vertragsannahme dar.

  5. Mit der Auftragsbestätigung erhält der Kunde die weiteren Informationen zur Einsendung und in der Regel das von BoardWerk.Lab bereitgestellte Versandlabel. Die für den Vertrag maßgeblichen Daten und Erklärungen werden gespeichert. Die Vertragsbestätigung wird dem Kunden per E-Mail auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt.

  6. Bei einer persönlichen Abgabe kommt der Vertrag durch ausdrückliche Annahme des Auftrags durch BoardWerk.Lab zustande.

  7. Vertragssprache ist Deutsch.

3. Technische Ersteinschätzung und Diagnose

  1. Eine technische Ersteinschätzung beruht ausschließlich auf den Angaben, Bildern und Unterlagen des Kunden. Sie ist kostenlos und unverbindlich. Aus ihr lassen sich weder eine bestimmte Fehlerursache noch die Reparierbarkeit, ein verbindlicher Preis oder eine bestimmte Bearbeitungsdauer ableiten.

  2. Die kostenpflichtige Diagnose umfasst die zur Eingrenzung des mitgeteilten Fehlerbilds nach fachlicher Einschätzung erforderlichen Prüfungen und Messungen. Sie ist eine eigenständige Leistung und wird unabhängig davon vergütet, ob anschließend eine Reparatur beauftragt oder erfolgreich durchgeführt wird.

  3. Die Diagnose ist keine vollständige technische Untersuchung sämtlicher Bauteile, Anschlüsse und Funktionen des Geräts. Gegenstand der Prüfung sind das vom Kunden beschriebene Fehlerbild sowie technisch sinnvoll zusammenhängende Funktionen.

  4. Kann ein sporadischer Fehler nicht reproduziert werden oder lässt sich die Ursache trotz angemessener Diagnose nicht eindeutig bestimmen, gilt die Diagnoseleistung dennoch als erbracht, wenn BoardWerk.Lab die nach fachlicher Einschätzung sinnvollen Prüfungen durchgeführt hat.

4. Diagnosepauschale und Standardversand

  1. Die Diagnosepauschale beträgt:

    • für Verbraucher 39,00 Euro einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer;
    • für Unternehmer 34,00 Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
  2. Die Diagnosepauschale umfasst eine Diagnose nach Abschnitt 3 sowie je einen von BoardWerk.Lab bereitgestellten Standard-Hin- und Rückversand innerhalb Deutschlands. Der eingeschlossene Standardversand gilt für Sendungen bis 5 kg und bis zu einem Transportversicherungswert von 500,00 Euro.

  3. Für schwerere Sendungen, Geräte mit einem höheren Wert oder eine gewünschte höhere Transportversicherung können zusätzliche Versandkosten entstehen. Solche Mehrkosten werden vor ihrer Beauftragung mit dem Kunden vereinbart.

  4. Nutzt der Kunde für den Hinversand nicht das bereitgestellte Versandlabel oder gibt er das Gerät persönlich ab, vermindert sich die Diagnosepauschale dadurch nicht.

  5. Bei erfolgreicher Reparatur wird die Diagnosepauschale vollständig auf den vereinbarten Reparaturpreis angerechnet. Als erfolgreiche Reparatur gilt die Beseitigung des vereinbarten Fehlerbilds mit anschließendem, dem Reparaturumfang angemessenem Funktionstest.

  6. Lehnt der Kunde eine angebotene Reparatur ab, ist sie technisch nicht möglich, wirtschaftlich nicht sinnvoll oder bleibt ein fachgerecht durchgeführter Reparaturversuch erfolglos, wird ausschließlich die Diagnosepauschale berechnet. Gesondert vereinbarte Mehrkosten für Gewicht oder Transportversicherung bleiben hiervon unberührt. Arbeitszeit oder Ersatzteile eines erfolglosen Reparaturversuchs werden nicht zusätzlich berechnet.

5. Reparaturfreigabebetrag und Kostenvoranschlag

  1. Der Kunde kann einen Reparaturfreigabebetrag festlegen. Dieser Betrag ist die verbindliche Obergrenze des gesamten Rechnungsbetrags, bis zu der BoardWerk.Lab die Reparatur ohne erneute Rückfrage durchführen darf. Gegenüber Verbrauchern gilt der Betrag einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer, gegenüber Unternehmern zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

  2. Die Diagnosepauschale und der eingeschlossene Standardversand werden nicht zusätzlich zum Reparaturfreigabebetrag berechnet. Gesondert vereinbarte Versand- oder Versicherungsmehrkosten werden bei der Darstellung des voraussichtlichen Gesamtbetrags berücksichtigt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

  3. Wird kein Reparaturfreigabebetrag angegeben oder beträgt dieser 0,00 Euro, wird vor jeder kostenpflichtigen Reparatur eine weitere ausdrückliche Freigabe des Kunden eingeholt.

  4. Liegt der voraussichtliche Gesamtpreis innerhalb des Reparaturfreigabebetrags, darf BoardWerk.Lab die Reparatur ohne weiteren Kostenvoranschlag durchführen.

  5. Zeigen sich während Diagnose oder Reparatur zusätzliche Defekte oder höhere Kosten, durch die der Reparaturfreigabebetrag überschritten würde, werden die Arbeiten pausiert. Der Kunde erhält ein neues Angebot und kann dieses in Textform annehmen oder ablehnen. Ohne ausdrückliche Freigabe wird die Obergrenze nicht überschritten.

  6. Soweit im Angebot keine andere Bindungsfrist genannt wird, kann der Kunde innerhalb von 14 Kalendertagen antworten. Erfolgt keine Antwort, erinnert BoardWerk.Lab den Kunden und setzt eine weitere Frist von 14 Kalendertagen. Ohne Freigabe wird keine weitergehende Reparatur vorgenommen. In diesem Fall bleibt die Diagnosepauschale fällig.

6. Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde muss die zur Bearbeitung erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß machen. Dazu gehören insbesondere Gerätebezeichnung, Fehlerbild, bekannte Vorschäden, Flüssigkeitskontakt, thermische Schäden, vorausgegangene Reparaturversuche, ungewöhnliches Akkuverhalten und bereits ausgetauschte Komponenten.

  2. Der Kunde bestätigt, Eigentümer des eingesandten Geräts zu sein oder über die erforderliche Berechtigung zur Beauftragung und Bearbeitung zu verfügen.

  3. Zubehör und lose Teile sollen nur mitgesendet werden, wenn sie für die Diagnose erforderlich sind. Mitgesendete Teile sind möglichst vollständig anzugeben.

  4. Der Kunde muss, soweit technisch noch möglich und zumutbar, vor der Einsendung eine aktuelle Datensicherung erstellen. Näheres regelt Abschnitt 13.

  5. Der Kunde hat für eine transportsichere und der Art des Geräts angemessene Verpackung zu sorgen. Besondere Versandvorschriften, insbesondere für Lithium-Akkus sowie beschädigte oder aufgeblähte Akkus, sind einzuhalten. Ist ein gefahrloser Paketversand nicht möglich, muss der Kunde BoardWerk.Lab vor der Versendung kontaktieren.

7. Transport und Transportschäden

  1. Verwendet der Kunde das von BoardWerk.Lab bereitgestellte Hinversandlabel, unterstützt BoardWerk.Lab bei der Abwicklung berechtigter Ansprüche gegenüber dem Versanddienstleister. Der Kunde muss hierfür alle erforderlichen Informationen bereitstellen und insbesondere Gerät, Versandkarton und Verpackungsmaterial bis zur Klärung aufbewahren.

  2. Organisiert der Kunde den Hinversand selbst, obliegt ihm die Geltendmachung von Ansprüchen aus diesem Transportvertrag gegenüber dem von ihm gewählten Versanddienstleister.

  3. Offensichtliche Transportschäden sollen BoardWerk.Lab möglichst unverzüglich mit aussagekräftigen Fotos des Geräts, der Außenverpackung und der Innenverpackung gemeldet werden. Gesetzliche Rechte von Verbrauchern werden durch eine verspätete Meldung nicht ausgeschlossen.

  4. Im Übrigen richten sich Gefahrtragung und Haftung für den Transport nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung von BoardWerk.Lab für eigenes Verschulden bleibt unberührt.

8. Durchführung und Bearbeitungsdauer

  1. BoardWerk.Lab entscheidet nach fachlichem Ermessen über die zur Diagnose und zur vereinbarten Reparatur geeigneten Arbeitsschritte. Dabei wird auf den vereinbarten Leistungsumfang und den Reparaturfreigabebetrag Rücksicht genommen.

  2. Angegebene Diagnose-, Beschaffungs- und Reparaturzeiten sind unverbindliche Einschätzungen, sofern BoardWerk.Lab einen Fertigstellungstermin nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich bestätigt hat.

  3. Verzögerungen können insbesondere durch komplexe oder sporadische Fehlerbilder, Ersatzteilbeschaffung, notwendige Langzeit- und Belastungstests, Versandlaufzeiten oder ausstehende Entscheidungen des Kunden entstehen. Über erhebliche absehbare Verzögerungen wird der Kunde informiert.

  4. Gesetzliche Rechte des Kunden bei einer von BoardWerk.Lab zu vertretenden Verzögerung bleiben unberührt.

9. Reparaturrisiken und vorgeschädigte Geräte

  1. Eine bestimmte Fehlerursache, Reparierbarkeit oder ein dauerhafter Reparaturerfolg kann vor Abschluss der Diagnose nicht garantiert werden.

  2. Bei bereits geschädigter Elektronik können fachlich erforderliche Diagnose- oder Reparaturarbeiten weitere, zuvor nicht erkennbare Schäden offenlegen. Dies betrifft insbesondere Flüssigkeits- und Korrosionsschäden, Kurzschlüsse, thermische Schäden, gebrochene oder mehrlagig beschädigte Leiterplatten, instabile BGA-Lötverbindungen sowie Geräte mit vorausgegangenen Reparaturversuchen.

  3. BoardWerk.Lab haftet nicht für eine Verschlechterung oder einen Funktionsverlust, soweit diese nachweislich auf dem bereits vorhandenen Defekt, einem nicht erkennbaren Vorschaden, der Beschaffenheit eines vom Kunden bereitgestellten Teils oder einer Kundenanweisung beruhen und BoardWerk.Lab den Schaden nicht schuldhaft verursacht hat.

  4. Auffällige Vorschäden und der Eingangszustand werden nach Möglichkeit fotografisch dokumentiert.

10. Abbruch oder Kündigung durch den Kunden

  1. Bricht der Kunde den Auftrag nach Abschluss der Diagnose, aber vor Beginn der Reparatur ab, ist lediglich die Diagnosepauschale einschließlich vereinbarter Versandmehrkosten zu zahlen.

  2. Bricht oder kündigt der Kunde den Auftrag nach Beginn einer freigegebenen Reparatur ab, berechnet BoardWerk.Lab die Diagnosepauschale sowie die bis zum Zugang des Abbruchs tatsächlich angefallene Arbeitsleistung und das tatsächlich eingesetzte oder verbindlich beschaffte Material. Die Gesamtforderung ist auf den erteilten Reparaturfreigabebetrag beziehungsweise den ausdrücklich freigegebenen Angebotspreis begrenzt.

  3. Bei einem von BoardWerk.Lab fachgerecht durchgeführten, aber erfolglosen Reparaturversuch gilt abweichend von Absatz 2 die kundenfreundlichere Regelung aus Abschnitt 4 Absatz 6.

  4. Das gesetzliche Widerrufsrecht von Verbrauchern und seine Rechtsfolgen bleiben unberührt.

11. Preise, Zahlung, Rückgabe und Unternehmerpfandrecht

  1. Es gelten die im jeweiligen Angebot, im Bestätigungsvorgang oder in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preise. Verbraucherpreise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer; gegenüber Unternehmern werden Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer ausgewiesen, sofern sie nicht ausdrücklich als Bruttopreise bezeichnet sind.

  2. Bei Verbrauchern sind alle fälligen Beträge vor Rückversand oder persönlicher Herausgabe vollständig zu bezahlen. BoardWerk.Lab versendet oder übergibt das Gerät nach festgestelltem Zahlungseingang.

  3. Rechnungen gegenüber Unternehmern sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern kein anderes Zahlungsziel oder eine Sammelabrechnung vereinbart wurde. BoardWerk.Lab darf bei Neukunden oder in begründeten Einzelfällen Vorauszahlung verlangen.

  4. Die verfügbaren Zahlungsmöglichkeiten ergeben sich aus der Rechnung oder der individuellen Vereinbarung.

  5. Das eingesandte Gerät bleibt Eigentum des Kunden. BoardWerk.Lab steht wegen fälliger Forderungen aus dem Auftrag das gesetzliche Unternehmerpfandrecht zu. Bei Unternehmern kann das Gerät trotz eines noch laufenden, ausdrücklich eingeräumten Zahlungsziels zurückgesendet werden.

12. Abnahme, Leistungsumfang und Mängelrechte

  1. Nach Abschluss der Reparatur führt BoardWerk.Lab einen dem Auftrag angemessenen Funktionstest durch. Geprüft werden insbesondere die reparierte Funktion und sinnvoll damit zusammenhängende Grundfunktionen. Eine vollständige Prüfung sämtlicher Komponenten, Anschlüsse, Softwarezustände und Nutzungsszenarien ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.

  2. Die Abnahme richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Kunde soll das Gerät nach Erhalt oder Bereitstellung zeitnah prüfen und erkennbare Beanstandungen mitteilen. Eine verspätete Mitteilung führt bei Verbrauchern nicht zum automatischen Verlust gesetzlicher Rechte.

  3. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Ansprüche wegen Mängeln an der Reparatur verjähren grundsätzlich in zwei Jahren ab Abnahme.

  4. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Abnahme. Diese Verkürzung gilt nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei einer ausdrücklich übernommenen Garantie, bei Ansprüchen wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens, bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und in sonstigen Fällen, in denen eine Verkürzung gesetzlich unzulässig ist.

  5. Die Mängelhaftung bezieht sich auf die ausgeführte Reparatur und die von BoardWerk.Lab gelieferten oder eingebauten Teile. Sie umfasst nicht ohne Weiteres unabhängige Fehler, normale Abnutzung, unsachgemäße Benutzung, äußere Einwirkung, neue Flüssigkeits- oder Überspannungsschäden, Eingriffe Dritter oder andere nach der Abnahme entstandene Schäden.

  6. Bei einem berechtigten Mangel erhält BoardWerk.Lab zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung, soweit dem Kunden dies zumutbar ist und keine gesetzliche Ausnahme vorliegt. Die gesetzlichen Rechte auf Minderung, Rücktritt, Selbstvornahme oder Schadensersatz bleiben nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen bestehen.

13. Daten, Zugangsdaten und Vertraulichkeit

  1. Reparaturen an elektronischen Geräten können den Verlust oder die Veränderung gespeicherter Daten zur Folge haben. Der Kunde ist verpflichtet, soweit möglich und zumutbar, vor der Einsendung eine aktuelle und extern gespeicherte Datensicherung anzulegen. BoardWerk.Lab schuldet keine Datensicherung, Datenrettung oder Wiederherstellung, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

  2. BoardWerk.Lab kann den Erhalt vorhandener Daten nicht garantieren. Dies gilt insbesondere, wenn Speicherbauteile, Mainboards, Betriebssysteme oder verschlüsselte Datenträger vom Defekt oder von den erforderlichen Arbeiten betroffen sind.

  3. Auf Dateien, Benutzerkonten und sonstige Inhalte wird nur zugegriffen, soweit dies für Diagnose, Reparatur oder Funktionsprüfung technisch erforderlich ist. Erhaltene Informationen werden vertraulich behandelt.

  4. Soweit Zugangsdaten erforderlich sind, soll der Kunde nach Möglichkeit einen vorübergehenden Testzugang bereitstellen. Zugangsdaten werden nur so lange gespeichert, wie sie für die konkrete Bearbeitung erforderlich sind, und spätestens 30 Tage nach Rückversand oder Abholung aus dem aktiven Vorgang entfernt. Werden sie für eine spätere Nachprüfung erneut benötigt, fordert BoardWerk.Lab sie erneut beim Kunden an.

  5. Die Haftungsregelungen in Abschnitt 16 bleiben unberührt.

14. Ausgebaute Teile und kundeneigene Ersatzteile

  1. Ausgebaute defekte Kleinteile und elektronische Bauteile werden nach Abschluss fachgerecht entsorgt, sofern der Kunde ihre Rückgabe nicht vor Beginn der Reparatur verlangt hat.

  2. Eine Rückgabe ist ausgeschlossen, wenn das Teil im Rahmen eines Austauschprogramms an einen Lieferanten zurückgegeben werden muss oder eine Herausgabe wegen gesetzlicher oder sicherheitsbezogener Vorgaben nicht möglich ist. Beschädigte Akkus und sonstige Gefahrstoffe dürfen fachgerecht entsorgt werden.

  3. Datenträger wie SSDs, Festplatten und Speicherkarten werden nur nach einer zusätzlichen ausdrücklichen Zustimmung des Kunden entsorgt. Anderenfalls werden sie zurückgegeben.

  4. Vom Kunden bereitgestellte Ersatzteile werden nur nach vorheriger Vereinbarung eingebaut. BoardWerk.Lab darf ungeeignete, inkompatible, gefälschte oder qualitativ zweifelhafte Teile ablehnen.

  5. Bei kundeneigenen Ersatzteilen bezieht sich die Mängelhaftung von BoardWerk.Lab auf die fachgerechte Einbauleistung, nicht auf Materialfehler oder fehlende Kompatibilität des bereitgestellten Teils. Entsteht hierdurch zusätzlicher Aufwand, wird dieser nur innerhalb des Reparaturfreigabebetrags oder nach vorheriger zusätzlicher Freigabe berechnet.

15. Ausbleibende Entscheidungen, Zahlung oder Abholung

  1. Reagiert der Kunde auf einen Kostenvoranschlag oder eine erforderliche Reparaturfreigabe nicht, gilt das Verfahren nach Abschnitt 5 Absatz 6. Ohne Freigabe wird keine weitergehende Reparatur durchgeführt.

  2. Ist das Gerät zur Rückgabe bereit, fordert BoardWerk.Lab den Kunden zur Zahlung und, soweit erforderlich, zur Mitwirkung an Rückversand oder Abholung auf. Erfolgt keine Reaktion, kann BoardWerk.Lab unter ausdrücklichem Hinweis auf die Folgen eine weitere Frist von 14 Kalendertagen setzen.

  3. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist kann BoardWerk.Lab Ersatz der erforderlichen und nachweisbaren Mehraufwendungen für Aufbewahrung und Erhaltung des Geräts verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass keine oder wesentlich geringere Mehraufwendungen entstanden sind.

  4. Das Gerät geht durch Fristablauf nicht automatisch in das Eigentum von BoardWerk.Lab über und wird nicht automatisch verwertet oder entsorgt. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

16. Haftung

  1. BoardWerk.Lab haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.

  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet BoardWerk.Lab nur auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

  3. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

  4. Für einen Datenverlust, den BoardWerk.Lab leicht fahrlässig verursacht hat, ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei einer ordnungsgemäßen und dem Kunden zumutbaren Datensicherung entstanden wäre. Die Absätze 1 und 2 bleiben unberührt.

  5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von BoardWerk.Lab.

17. Widerrufsrecht für Verbraucher

  1. Verbrauchern steht bei einem Fernabsatzvertrag grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung und dem Muster-Widerrufsformular, die dem Verbraucher vor Vertragsschluss auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt werden.

  2. Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass BoardWerk.Lab vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Diagnose oder Reparatur beginnt, und widerruft er den Vertrag vor vollständiger Leistungserbringung, kann nach den gesetzlichen Voraussetzungen ein angemessener Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen geschuldet sein.

  3. Das Widerrufsrecht erlischt bei einem entgeltlichen Dienstleistungs- oder Werkvertrag mit vollständiger Erbringung der Leistung, wenn BoardWerk.Lab erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung begonnen wird, und der Verbraucher seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung erlischt.

  4. Wählt der Verbraucher keinen vorzeitigen Leistungsbeginn, beginnt BoardWerk.Lab grundsätzlich erst nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist mit der Diagnose. Notwendige organisatorische Schritte, die keinen Beginn der beauftragten Diagnose oder Reparatur darstellen, bleiben unberührt.

18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.

  2. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Geschäftssitz von BoardWerk.Lab Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.

  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

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